Evangelische Jugend im Kirchenkreis Altholtstein

 

Buß- und Bettag

Der Buß- und Bettag ist - auch weiterhin - ein kirchlicher Feiertag am letzten Mittwoch des Kirchenjahres, zwischen Volkstrauertag und Totensonntag.

Der Buß- und Bettag ist für evangelische Christen ein Tag der Besinnung und Neuorientierung. Christen fragen in Gottesdiensten danach, wie sie ihr Leben entsprechend dem Evangelium zu gestalten haben.Versagen und Schuld sowie Versäumnisse und Fehlentscheidungen werden vor Gott zur Sprache gebracht. Durch diesen Akt der Befreiung soll zugleich Trost und Hoffnung vermittelt werden. Als Zeichen der Versöhnung mit Gott wird in vielen Gemeinden Abendmahl gefeiert.

Die liturgische Farbe der Buß- und Bettage ist Violett als Farbe der Buße und des Gebetes. Buße ist nach allgemeinem Sprachgebrauch eine Wiedergutmachung für begangenes Unrecht.

Seit Beginn der Kirche gibt es eine Vielzahl an Buß- und Bettagen, die mit Fasten und Gebet begangen wurden. In der Alten Kirche haben sich der Mittwoch - als Tag des Verrates Jesu Christi - und der Freitag - als Tag der Kreuzigung Jesu Christi - sehr früh als besondere Bußtage herausgebildet. Aus diesen einzelnen Bußtagen entstanden die Fastenzeiten vor den großen Festen, von denen uns die Adventszeit und die Fastenzeit vor Ostern erhalten sind.  

Schon im Mittelalter wurden bei Seuchen und in Kriegsgefahr Buß- oder Sühnetage begangen. Angesichts des Türkensturms rief 1535 Kaiser Karl V. das Reich zur Buße auf, und die Reichsstädte Strassburg, Ulm und Augsburg verordneten die ersten evangelischen Bußtage. Unter dem Einfluss des Strassburger Reformators Martin Bucer wurden Buß- und Bettage auch andernorts zur festen Einrichtung, z.B. in Hessen-Kassel 1539, in Köln 1563. 

Im 16. und 17. Jahrhundert breiteten sich die Bußtage in evangelischen Kirchen aus, vor allem im 30jährigen Krieg. Meist wurden sie von der weltlichen Obrigkeit angeordnet, oftmals in Verbindung mit Betstunden in Notzeiten. König Friedrich Wilhelm I. von Preußen, der Vater Friedrich des Großen, ordnete den Bußtag ausdrücklich zum Zweck an, dass Untertanen und Obrigkeit gemeinsam Gott um Vergebung für die Unvollkommenheit staatlichen Handelns und des daraus entstehenden Leides bitten sollten.
In Württemberg wurden Bußtage monatlich abgehalten, in Braunschweig an die Quatember angelehnt viermal im Jahr, in Calenberg und Kursachsen dreimal, in Ostfriesland und Magdeburg zweimal, in Lüneburg einmal jährlich.
In Schleswig-Holstein wurde durch dänische königliche Anordnung vom 8. April 1686 ein jährlicher Bußtag am vierten Freitag nach Ostern angeordnet. 
Die "Eisenacher Konferenz evangelischer Kirchenleitungen" schlug 1852 und nochmals 1878 den Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres als gemeinsamen und einheitlichen Buß- und Bettag vor, da es in 26 evangelischen Gebieten des Deutschen Reiches 47 unterschiedliche Bußtage gab. 
In Preussen, das damals mehr als zwei Drittel des Gebiets des Deutschen Reichs umfasste, wurde diesem Tag durch Staatsgesetz vom 12. März 1893 "die Geltung eines allgemeinen Feiertags beigelegt". Da der oberste Landesfürst zugleich oberster kirchlicher Würdenträger war, wurde diese staatliche Regelung von der Kirche sofort übernommen.
Aufgrund des 1934 erlassenen Gesetzes über die Feiertage war der Buß- und Bettag bis 1939 erstmals im ganzen Deutschen Reich gesetzlich geschützt, wurde jedoch am 3. November 1940 durch Verordnung des Reichsinnenministers "im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda" auf den vorausgehenden Sonntag vorverlegt, was im folgenden Jahr 1941 auch auf Himmelfahrt, Fronleichnam und das Reformationsfest ausgedehnt wurde. 

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Buß- und Bettag in ganz Deutschland ein staatlicher Feiertag, mit Ausnahme Bayerns, wo er seit 1952 in überwiegend evangelischen Gebieten gesetzlicher Feiertag, in überwiegend katholischen Gebieten "staatlich geschützt" war, so dass evangelische Schüler/innen und Arbeitnehmer/innen einen Rechtsanspruch auf Freistellung zum Gottesdienstbesuch hatten.

Seit 1981 war der Buß- und Bettag auch im überwiegend katholischen Bayern gesetzlicher Feiertag.  

Der Feiertag wurde vor einigen Jahren zum politischen Zankapfel:Zur Kompensation für den Kostenanteil der Arbeitgeber an der Pflegeversicherung wurde 1995 der Buß- und Bettag - außer im Freistaat Sachsen - in allen Bundesländern abgeschafft. Von verschiedenen Seiten gibt es Bemühungen, diese Entscheidungen rückgängig zu machen und eine andere Kompensation für den Arbeitgeberanteil an den Versicherungsbeiträgen zu suchen. Der Ministerpräsident des Freistaates Bayern, Dr. Edmund Stoiber, hat im Bundesrat eine entsprechende Initiative eingebracht. In Schleswig-Holstein hat das Volksbegehren am 30. November 1997 nicht die notwendige Unterstützung zur Wiedereinführung des Buß- und Bettages gefunden. Statt der notwendigen 25 Prozent der Ja-Stimmen aller 2,12 Millionen Wahlberechtigten erreichte sie 19,9 Prozent.  

Der Bußtag hat seinen festen Platz im kirchlichen Festkalender jedoch nicht verloren. Viele Gemeinden laden meist am frühen Abend zu Gottesdiensten ein, um so auch Berufstätigen die Teilnahme zu ermöglichen. Die hohe Resonanz auf dieses Angebot belegt, dass der Bußtag im Leben vieler Menschen nach wie vor tief verwurzelt ist. 

Quellen: http://nkb.nordkirche.de/glaube/kirchenabc/abc.search/one.abc/index.html?entry=page.abc.444 (Zugriff: 8.11.2012; 11:50 Uhr)